Polizeikontrolle – und was nun?

Polizeikontrolle – Was Du beachten solltest?

Es ist ja nicht gerade alltäglich, dass man von der Polizei angehalten wird. Gerade als Führerscheinneuling, weiß man nicht unbedingt, wie man sich verhalten soll und welche Rechte und Pflichten man hat, wenn die Polizei einen herauswinkt und man in einer Polizeikontrolle landet.

So war es auch bei Julia. Nachdem sie den Führerschein im September 2017 endlich in der Tasche hatte, ging es direkt mit ihrem Freund zum Shoppen nach Köln. Als sie von der A3 abfährt, sieht sie schon von Weitem, dass sie auf eine Polizeikontrolle zufährt. Ein Polizist in neongelber Jacke steht da mit einer Polizeikelle in der Hand und winkt wahllos Autos heraus.

Julia denkt sich: Hoffentlich winkt er mich nicht raus. Doch da sieht sie auch schon die Kelle vor sich und wird auf den Seitenstreifen geleitet. Darf die Polizei das einfach so?, denkt sich Julia.

Die Polizei kann jederzeit und überall eine Verkehrskontrolle durchführen. Wer von der Polizei mit der Winkerkelle herausgewinkt wird, muss Folge leisten. Ansonsten droht ein Bußgeld wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wie verhältst Du Dich bei einer Polizeikontrolle richtig?

Wichtig ist, die benötigten Papier zur Hand zu haben. Dazu gehören Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein. In den meisten Fällen kann es nach der Überprüfung der Papiere schon weitergehen. Wird man aber dazu aufgefordert, aus dem Auto auszusteigen, muss dem auch nachgekommen werden. Auch hier droht ansonsten ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die Teilnahme an einem Alkohol- oder Drogentest ist allerdings freiwillig.

Dies ist aber kein Freibrief, Alkohol oder Drogen zu sich zu nehmen. Wenn die Polizei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder bei der Sprache feststellt, Du erweiterte Pupillen hast oder nach Alkohol riechst, kannst Du auch gegen Deinen Willen zur nächsten Polizeidienststelle oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Wenn Du Dich dann immer noch weigerst, einen Bluttest zu machen, kann dieser von einem Staatsanwalt oder Richter angeordnet werden. Ein Wert von 0,5 Promille reicht schon aus, um mit einem Bußgeld und mindestens zwei Punkten in Flensburg verwarnt zu werden. Bei einem Unfall musst Du sogar bei 0,3 Promille mit entsprechenden Maßnahmen rechnen. Wenn Du noch in der Probezeit bist, gilt sowieso die 0,0 Promille-Grenze. Aber auch danach solltest Du bei dieser Grenze bleiben, denn dann kannst Du gar nicht erst in eine solche Situation kommen. Was Du sonst noch bei der Führerschein-Probezeit beachten musst, erklären wir Dir in diesem Artikel.

Polizeikontrolle Nacht

Darf die Polizei den Innenraum meines Autos einfach so untersuchen?

Wenn die Papiere in Ordnung sind und auch kein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum vorliegt, ist es meist auch schon überstanden. Allerdings darf die Polizei außerdem Dein Fahrzeug auf Verkehrssicherheit überprüfen. Angefangen von der HU-Plakette, der Profiltiefe der Reifen bis hin zur Fahrzeugbeleuchtung kann alles kontrolliert werden.

Die Polizei darf allerdings nicht während einer Verkehrskontrolle den Innenraum oder den Kofferraum durchsuchen. Auf Verlangen ist natürlich der Verbandskasten und das Warndreieck vorzuzeigen. Für alles andere benötigt die Polizei aber einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Einzige Ausnahme ist, wenn Gefahr in Verzug ist. Dann ist dies auch ohne Durchsuchungsbefehl erlaubt.

Also generell ist alles halb so schlimm. Achte darauf, dass Du Ruhe bewahrst, bleibe immer höflich und denke daran, auch die Polizei will möglichst schnell mit der Kontrolle fertig werden.

Auch Julia hat die Polizeikontrolle gut überstanden. Es wurden nur die Papiere kontrolliert und dann durfte sie schon weiterfahren. Sie hatte sich im Vorfeld bereits informiert, was möglicherweise auf sie zukommen kann. So stand der Shoppingtour mit ihrem Freund nun nichts mehr im Weg.

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