Es heißt doch: „Früh übt sich!“ Jetzt mit BF17 starten.

Für alle unter 18-jährigen die nicht warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren", kurz BF17. 


Bist Du schon 16-einhalb? Super dann kannst Du Dich gleich bei uns anmelden!

  • Wenn Du die Prüfung erfolgreich bestanden hast erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
  • Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren und wenn Du magst sogar einen Roller der Klasse AM, damit Du auch alleine unterwegs sein kannst 😉
  • Die Prüfbescheinigung hat eine Gültigkeit bis drei Monate nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
  • Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt.


Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen

:

  1. Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

  2. Sie müssen mindestens seit fünf Jahren und ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.


  3. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.